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 Betreff des Beitrags: Führerschein Neuregelung ab 2013
BeitragVerfasst: Fr 20. Jul 2012, 17:53 
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Turboschnecke
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Registriert: Fr 13. Jul 2012, 07:22
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... für alle die es interessiert, ab 2013 ausgestellt, gibt es nurmehr den Scheckkartenführerschein, dieser ist 15 Jahre gültig, danach muss man einen Neuen FS machen lassen (Foto), einzelne EU-Länder können auch eine Gesundheitskontrolle einführen etc.., derzeit von Österreich nicht geplant.

hier mal der Rest:


Ver- und Entschärfungen beim Motorrad

Die EU- Richtlinie schreibt auch eine Änderung der Motorradklassen vor, die im Falle Österreichs Ver- und Entschärfungen im Vergleich zum Ist- Zustand bringen. Es gilt ab 2013 nun der Grundsatz des stufenweisen Zugangs im Zwei- Jahres- Rhythmus - von der Klasse A1 ("125er") auf A2 (bis 35 kW) auf A (ohne Beschränkung).

Der Mopedausweis mit 16 (mit 15 Jahren mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten) als Einstieg ins Zweiradleben bleibt, wird aber technisch zu einem Führerschein, Klasse AM. Die Einschränkungen mit maximal 50 ccm und maximal 45 km/h bleiben, auch sogenannte Mopedautos dürfen gelenkt werden. Für den Erwerb ist ein 14- stündige Praxis- Schulung, aber keine Prüfung notwendig.

Ein Jahr später können Jugendliche dann schon in die Fahrschule gehen, Theorie- und Praxisprüfung absolvieren und eine 125- ccm- Maschine fahren. Mit 18 kann man auf A2 umsteigen und mit 20 auf A. Ein Direktzugang zur Klasse A, wo es keine kW- oder Hubraumbeschränkung gibt, ist erst mit 24 Jahren möglich.

Die sogenannten B111- Eintragung, mit der Pkw- Lenker bisher nach fünf Jahren Fahrpraxis im Auto und sechs Zweiradfahrstunden eine Lenkberechtigung für 125er erhalten konnten, wird abgeändert. Die sechs Fahrstunden müssen zwar weiterhin gemacht werden, jedoch entfällt die Eintragung bzw. Führerscheinneuausstellung. Es reicht das Mitführen einer Bestätigung über die absolvierte Schulung, dies gilt rechtlich allerdings nur bei Fahren im Inland.

Mit 15 in die Fahrschule, mit 16 am 125er- Motorrad
Vor allem die Absenkung des Alters für den A1- Zutritt auf 16 Jahre ist ein großer Sprung, der von Autofahrerclubs und auch dem Kuratorium für Verkehrssicherheit aber kaum kritisiert wurde, sondern als Teil einer Strategie, Motorradunfälle durch das schrittweise Sammeln von Erfahrung und eine bessere Ausbildung zu verhindern, begriffen wird. Die Überlegung dahinter: Tausche unausgebildete Teenager mit (ihren vielfach getunten) 45- km/h- Mopeds gegen durch die Fahrschule gegangene Junglenker, deren Zweiräder dafür etwas schneller sind. Die 125er- Motorräder dürfen bis zu 11 kW/15 PS haben und sind je nach Typ bzw. Straßenverhältnissen bis zu 120 km/h schnell. Von Städtern werden die "125er" auch wegen ihrer Vortriebsleistungen geschätzt, an der Ampel lässt sich mit einem 125er- Roller durchaus ein Pkw "abhängen". In die Klasse A1 fallen auch dreirädrige Kfz mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW.

Zum "richtigen" Führerscheinkurs in die Fahrschule darf man ab 2013 damit bereits im Alter von 15 Jahren (bisher 16 bei Absolvierung des sogenannten L17- Führerscheins). Die angehenden A1- Lenker müssen dabei den vollen Theorie- und Praxisteil für Motorrad absolvieren und die Prüfung ablegen. Dazu kommt die Mehrphasenausbildung mit Gefahrentraining, verkehrspsychologischer Schulung und sogenannten Perfektionsfahrten, die im Zuge der Novelle ebenfalls erweitert wird. Will ein junger A1- Besitzer den B- Führerschein machen, so muss er in der Fahrschule dann nur mehr den entsprechenden Theorie- und Praxisteil fürs Auto samt den Prüfungen nachholen. Dies gilt übrigens auch umgekehrt, also für B- Schein- Besitzer, die einen Motorradschein erwerben wollen.
(Quelle: Krone Artikel Online)



Gruß
Richard

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Yamaha TDM 850 3VD Bj. 93
...aufgeben gibts nicht...
Jeder Tag ist der erste Tag in deinem Leben, für den Rest deines Lebens ...


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Verfasst: Fr 20. Jul 2012, 17:53 


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